Opfervertretung / Nebenklagevertretung

Grundsätzlich ist niemand davor gefeit, Opfer einer Straftat zu werden, ohne es im Vorfeld verhindern zu können.

Oftmals wenden sich die Opfer an einen Anwalt, der eigentlich auf andere Rechtsgebiete spezialisiert ist, ohne über einschlägige Erfahrung oder jahrelanges Wissen auf dem Gebiet des Strafrechts Experte zu sein. Dies kann bei einfachen Fällen funktionieren, aber sobald ein starker Anwalt die Gegenseite vertritt oder der Fall eine gewisse Komplexität aufweist, stößt die Opferpartei an ihre Grenzen.

Ein Fachanwalt dagegen kann effizient reagieren, kennt die neuesten Entwicklungen im Strafrecht und baut mit Einfühlungsvermögen eine nachhaltige Strategie für seinen Mandanten auf, welche aus Wissen, Erfahrungsschatz und emotionaler Kompetenz besteht.

Die letzten Opferrechtsreformgesetze haben die Opferrechte im Strafrecht gestärkt. Dennoch: Für das Opfer einer Straftat ist die Belastung enorm.

Wir begleiten Sie mit viel Einfühlungsvermögen durch diese Zeit und unterstützen Sie durch die Nutzung sämtlicher rechtlicher und prozessualer Möglichkeiten, um Ihnen so viele unnötige Belastungen wie möglich zu ersparen (z.B. die Anwesenheit in einer Vernehmung). Außerdem können Wir als Ihr Anwalt beispielsweise schon sehr frühzeitig im Verfahren bereits Akteneinsicht beantragen und Ihre Interessen effizient vertreten.