Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht

In den letzten Jahren wurde die Strafverfolgung im Bereich des Wirtschaftsrechts immer mehr ausgeweitet. Betroffen hiervon sind Geschäftsführer, Manager, Vorstandsmitglieder, Mitglieder des Aufsichtsrates und leitende Angestellte, die unverhofft reagieren müssen. Rechtliche Regelungen sind in diesem Bereich sehr kompliziert und es ist im harten Wettbewerb stets eine Gratwanderung, bis womöglich eine Straftat vorliegt.

Im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts entsteht sehr schnell ein enormer Schaden durch Einleitung eines Verfahrens: Oftmals erfolgen Durchsuchungen, Beschlagnahmungen und Werte werden „eingefroren“. So geht es oftmals nicht nur um enorme Geldsummen, sondern es erfolgen möglicherweise auch rufschädigende Maßnahmen (beispielsweise, wenn Kunden durch die Staatsanwaltschaft befragt werden). Ganz zu schweigen von Untersuchungshaft, Geldbußen und dergleichen.

Deshalb ist eines enorm wichtig: Werden Sie aktiv. Sie sind Staatsanwaltschaft und Gericht nicht ausgeliefert, sondern können auf die jahrelange Erfahrung der auf Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht spezialisierte Kanzlei Böhme vertrauen.

Dabei ist es entscheidend, schon von Beginn an einen guten Fachanwalt zur Seite zu haben. Durch frühzeitiges Aktiv-Werden kann oftmals ein im Raum stehender Schaden deutlich begrenzt oder gar abgewndet werden.

Durch ein Netzwerk aus weiteren Fachanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sind wir stets optimal gerüstet. Auch über unseren Fachbereich hinaus.

Gerne erläutern wir die Schwerpunkte unserer Tätigkeiten im Wirtschaftsstrafrecht persönlich. Kontaktieren Sie uns!